• Jahresauftaktveranstaltung am 12. Januar 2012 in Lünen - das Versorgungsstrukturgesetz und aktuelle Entwicklungen 2012
    Der Bundestag hat am 01.12.2011 das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) verabschiedet. Auf unserer Jahresauftaktveranstaltung am 12. Januar 2012 werden wir Sie gemeinsam mit Herrn Klaus-Jürgen Lotz (Präsident des Bundesinnungsverbandes) über die wesentlichen Neuerungen, die auch die Hilfsmittelbranche betreffen, informieren. So wird insbesondere § 128 SGB V, der die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Ärzten regelt, erneut geändert und verschärft. Es wird klargestellt, dass ein Verstoß gegen § 128 SGB V einen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten darstellt mit der Folge, dass Disziplinarmaßnahmen oder sogar ein Zulassungsentzug in Betracht kommen. Weitere Schlagworte sind Entlassmanagement als Teil der Krankenhausbehandlung, Änderungen bei MVZ-Gründungen, Delegation ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen, die Einführung von Handlungsoptionen für Hersteller von Medizinprodukten gegenüber dem GBA sowie die Ausweitung der Regelungen zur wirtschaftlichen Aufzahlung. Den genauen Tagungsplan sowie weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie in unserem Flyer. Weitere Informationen und Anmeldung auch unter Tel.: +49 (0) 231 9860-450 oder info@hartmann-rechtsanwaelte.de.

    Download Jahresauftaktveranstaltung_2012_Hartmann_Rechtsanwaelte.pdf (581.0 kB)

  • Wirksamer Teilbeitritt zu einzelnen Versorgungsbereichen - SG Berlin, Beschluss vom 22.11.2011 - S 210 KR 2084/11 ER
    Die BKK vor Ort hatte u.a. alle Rahmenverträge im Bereich der Tracheostomaversorgung zum 30.09.2011 gekündigt und mit drei sog. "Premiumpartnern" Verträge abgeschlossen. Einen Teilbeitritt anderer Leistungserbringer zu diesem Gesamtvertrag, der neben der Tracheostomaversorgung auch die enterale Ernährung und ableitende Inkontinenzversorgung umfasst, lehnte sie aber ab. Das Sozialgericht Berlin hat in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die BKK vor Ort festgestellt, dass der erklärte Teilbeitritt zur Tracheostoma- und Laryngektomieversorgung wirksam und daher der Leistungserbringer nach wie vor zur Versorgung der Versicherten berechtigt ist. Der Beitritt muss nicht zwingend zu allen in dem Gesamtvertrag geregelten Versorgungsbereichen erfolgen (so bereits das LSG NRW, Beschluss v. 15.04.2011 und LSG Baden-Württemberg v. 15.03.2011). Auch stellte das Gericht klar, dass allein die Erklärung des Beitritts die Vertragspartnerschaft begründet. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

    Download SozG Berlin S 210 KR 2084_11 ER.pdf (930.5 kB)

  • BSG-Entscheidung zum Stomatherapeuten vom 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R
    Die Entscheidungsbegründung des BSG zu der sog. "Stomatherapeuten-Entscheidung" vom 21.07.2011 liegt nunmehr vor. Das BSG hatte festgestellt, dass die Beschäftigung von Stomatherapeuten in einem Umfang von mind. 20 Wochenstunden keine Eignungsvoraussetzung für die Abgabe von Hilfsmitteln zur Stomatherapie ist.

    Download BSG_Stomaentscheidung_B 3 KR 14_10 R_21072011.pdf (57.3 kB)

  • GKV-Versorgungsstrukturgesetz - Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 05.09.2011
    Download Gesetzesentwurf_VStG_05092011.pdf (1.3 MB)

  • Bundeskabinett beschließt Versorgungsstrukturgesetz
    Das Bundeskabinett hat am 03.08.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Hier finden Sie den Gesetzesentwurf zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG).

    Download GKV_VStG_110803.pdf (1.3 MB)

  • Erfolgreiche Werbung im Gesundheitsmarkt - Was Sie über Markenbildung, Marketing und Wettbewerb wissen müssen
    Da das Thema Werbung im Gesundheitsmarkt immer mehr an Bedeutung gewinnt, bieten wir Ihnen gemeinsam mit dem MTD-Verlag eine Veranstaltungsreihe zu diesem Thema an. Zum Umgang mit der Werbung, der Entwicklung der eigenen "Marke" und Werbestrategie und deren Verteidigung sowie der Abwehr der Aktionen von Wettbewerbern referieren die Rechtsanwälte Peter Hartmann und Jörg Hackstein (Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte, Lünen) sowie Christoph Schmitz, Geschäftsführer der Fa. MAKO Consulting GmbH, Sankt Augustin. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie in unserem Flyer.

    Download Programm und Anmeldung Werbung im Gesundheitsmarkt.pdf (118.5 kB)

  • Präqualifizierung - Nein Danke! Oder doch?
    Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft zur Präqualifizierung im Gesundheitswesen (DGP) bieten wir ein Seminar zum Präqualifizierungsverfahren ("PQ-Update") an, um auf die Notwendigkeit des PQ-Verfahrens hinzuweisen. Stichworte wie Meisterpräsenz und Zentralwerkstatt, Anerkennung gleichwertiger Qualifikationen der Mitarbeiter und Stellung der fachlichen Leiter sind aktueller den je. Referenten sind Rechtsanwalt Dr. Henning Laas, Hartmann Rechtsanwälte, und Axel-Günther Hugot, Geschäftsführer der DGP. Unter der Rubrik Veranstaltungen finden Sie die Termine und Veranstaltungsorte. Anmeldungen und weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel.: +49 (0) 231 9860 450 oder per E-Mail info@hartmann-rechtsanwaelte.de.

    Download Flyer_PQ_Veranstaltung_2011.pdf (375.6 kB)

  • SG Berlin: Zusatzbeiträge der City BKK sind unwirksam
    Das SG Berlin hat mi Urteil vom 22.06.2011 entschieden, dass der von der City BKK erhobene Zusatzbeitrag unwirksam ist, weil die City BKK nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder für den Fall von Zusatzbeiträgen hingewiesen hatte. Die bloße (versteckte) Wiedergabe des entsprechenden Gesetzeswortlauts im Kleingedruckten erfülle die strengen Anforderungen an die Hinweispflicht nicht. Es handele sich hierbei nicht um ein zufälliges Missgeschick im Einzelfall. Die Kombination von textlich-inhaltlicher und drucktechnischer Gestaltung erwecke vielmehr den Eindruck, dass die City BKK trotz Wiedergabe der relevanten Vorschrift die gesetzlich geforderte Information über das Sonderkündigungsrecht bewusst der Aufmerksamkeit des Empfängers entziehen wollte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die City BKK hat gegen das Urteil Berufung beim LSG Potsdam eingelegt.

    Download SG_Berlin_22062011_S 73_KR_1635.10_Zusatzbeiträge.pdf (15.3 kB)

  • Zu Hause gut versorgt - 2. Auflage unseres Leitfadens
    Endlich ist es soweit: Lang erwartet gibt es voraussichtlich ab Ende Juli/ Mitte August wieder unseren beliebten Praxisleitfaden „Rechtliche Grundlagen der nicht-ärztlichen ambulanten Leistungen in der GKV“ zum Selbstkostenpreis von 9,95 € zzgl. Versand bei uns zu bestellen. 2 € vom Kaufpreis werden dem Frauenforum im Kreis Unna e.V. für den Ausbau von Räumen zum Werken und Bewegung für die Kinder und Jugendlichen im örtlichen Frauenhaus gespendet. Das Inhaltsverzeichnis können Sie sich schon jetzt ansehen.

    Download zuhausegutversorgt_2-Auflage.pdf (2.2 MB)

  • Arbeitsentwurf Versorgungsgesetz
    Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 27.05.2011 in Berlin einen rund 150 Seiten umfassenden Arbeitsentwurf für das geplante Versorgungsgesetz vorgelegt. Er beruht im Wesentlichen auf den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten.

    Download 2011-05-27-Versorgungsgesetz.pdf (729.2 kB)

  • Eckpunkte zum Versorgungsgesetz
    Am 08.04.2011 hat Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rößler die Eckpunkte zum Versorgungsgesetz vorgestellt. Das Gesetz soll zum 01.01.2012 in Kraft treten und zielt insbesondere darauf ab, die Bedarfsplanung zu verbessern.

    Download Eckpunkte_Versorgungsgesetz_110408.pdf (98.2 kB)

  • LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.2011 zum Teilbeitritt
    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 15.03.2011 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einen Teilbeitritt zu nur einer Produktgruppe eines Hilfsmittelversorgungsvertrages bestätigt. Die Kasse hatte den Beitritt mit der Begründung abgelehnt, der Leistungserbringer erfülle nicht sämtliche Vertragsbestandteile. Nach dem Ausspruch des LSG ist der Leistungserbringer vorläufig bis zum 31.12.2012 als Vertragspartner zu behandeln. Ein Teilbeitritt gefährdet nicht die Versorgungssicherheit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

    Download LSG_Ba_Wü_Beschl vom15 03 2011 (1).pdf (2.4 MB)

  • SG Dresden, Beschluss vom 29.03.2011 - S 25 KR 113/11 ER - Unwirksame Kündigung eines Hilfsmittelliefervertrages
    Das Sozialgericht Dresden hat die Kündigung eines Hilfsmittelliefervertrages gegenüber einem einzelnen Leistungserbringer u.a. wegen fehlender Vollmachten der einzelnen dem Vertrag beigetretenen Krankenkassen und mangels sachlichem Grund für unwirksam erklärt. Den Beitritt hatte die Leistungserbringerin zuvor über zwei Instanzen im Eilverfahren durchgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

    Download SG_Dresden-Beschluss_29032011_Kündigung.pdf (2.6 MB)

  • Steuerliche Berücksichtigung behinderter Kinder
    Das Bundesfinanzministerium hat in einem Anwendungsschreiben vom 22.11.2010 an die Obersten Finanzbehörden der Länder ausgeführt, wie verschiedene Urteile des Bundesfinanzhofes im Hinblick auf die steuerliche Berücksichtigung behinderter Kinder anzuwenden sind und welche Vereinfachungen zugelassen werden, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen. Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie hier.

    Download 2010_11_22_BMF_behinderte_Kinder.pdf (71.4 kB)

  • Sozialgericht Detmold, Urteil vom 16.12.2010 - Az.: S 3 KR 30/08
    Das Sozialgericht Detmold hat der Klage eines Herstellers gegen die Streichung eines Hilfsmittels aus dem Hilfsmittelverzeichnis, einer Rollstuhl-Fahrrad-Kombination, stattgegeben. Die Streichung eines gelisteten Hilfsmittels kann nach dieser Entscheidung nicht davon abhängig gemacht werden, ob das Hilfsmittel im Einzelfall in die Leistungspflicht der Krankenkassen fällt. Der GKV-Spitzenverband wollte das Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis allein deshalb löschen, weil es aufgrund einer geänderten BSG-Rechtsprechung zwar bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Einzelfall erforderlich sein könne, bei Erwachsenen aber regelmäßig nicht eingesetzt wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Download SG_Detmold_16122010_Hilfsmittelverzeichnis_Streichung.pdf (1.6 MB)

  • Bundesversicherungsamt: Kassen missbrauchen ihre Verhandlungsposition
    Das Bundesversicherungsamt hat auf Grund zahlreicher Beschwerden von Hilfsmittelleistungserbringern mit Schreiben vom 28.12.2010 das Verhalten vieler Krankenkassen scharf kritisiert und zu exemplarischen Fragestellungen Stellung genommen. Das BVA hat die Krankenkassen aufgefordert, die geltende Rechtslage in ihrem Vertragsgeschäft zu beachten. Die Praxis habe gezeigt, dass Krankenkassen durch den Wegfall der Zulassung eine Verhandlungsposition erlangt hätten, die verschiedentlich missbräuchlich gegenübern Leistungserbringern ausgenutzt werde. So wurde von den Leistungserbringern insbesondere das Verhalten der Krankenkassen angegriffen, ohne Verhandlungsbereitschaft Vertragsentwürfe zu diktieren, die die Leistungserbringer notgedrungen akzeptieren müssten. Das BVA hat daher u.a. klargestellt, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, Vertragsangebote der Leistungserbringer ernsthat zu prüfen.

    Download Rundschreiben_BVA_28122010_Verträge.pdf (53.1 kB)

  • SG Rostock: Pauschalregress unzulässig
    Das Sozialgericht Rostock hat Krankenkassen in einem Urteil vom 16.06.2010 (Az. S 1 KR 7/07) klare Grenzen aufgezeigt, innerhalb derer eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen von Leistungserbringern im Hilfsmittelsektor rechtlich überhaupt zulässig ist. Danach haben Krankenkassen keine Befugnis, Stichprobenprüfungen vorzunehmen, auf deren Grundlage pauschalierte Schadensersatzansprüche erhoben werden. Die Krankenkassen müssen vielmehr jede einzelne Versorgung unter Einbeziehung der medizinischen Indikation sowie jede fehlerhafte Abrechnung belegen. Eine Hochrechnung ist gänzlich unzulässig. Können die Kassen die fehlerhaften Abrechnungen nicht dezidiert belegen, ist eine Aufrechnung mit laufenden Abrechnungen des Leistungserbringers rechtswidrig.

    Download SG_Rostock_16062010_S 1 KR 7.07.pdf (1.4 MB)

  • Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 01.12.2010 zum Vertragsbeitritt
    Das Sächsische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 01.12.2010 die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts Dresden bestätigt und festgestellt, dass eine Leistungserbringerin bis zum Abschluss des Hauptsachverfahrens so zu behandeln ist, als sei sie dem Vertrag gemäß § 127 Abs. 2 SGB V beigetreten. Die GWQ als Arbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen hatte den Beitritt wegen der fehlenden Altkassenzulassung abgelehnt und später statt des Beitritts Vertragsverhandlungen angeboten.

    Download Sächsiches_LSG_01122010.pdf (3.5 MB)

  • Kriterienkatalog zu den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V
    Download Kriterienkatalog.pdf (234.5 kB)

  • Die neuen Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V
    Die neuen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V liegen nunmehr vor und gelten sowohl für die individuellen Eignungsprüfungen durch die Krankenkassen als auch für die Präqualifizierung ab dem 01.01.2011. Die schriftlichen Erläuterungen werden durch einen Kriterienkatalog, der die konkreten Kriterien und Anforderungen für die einzelnen Produktbereiche enthält, ergänzt.

    Download Empfehlungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V.pdf (55.2 kB)

  • Terminsbericht des BSG vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R: Therapiedreirad für Erwachsene
    Der 3. Senat des BSG hat in seiner Sitzung vom 7. Oktober 2010 das Urteil des Hessichen LSG vom 19.12.2009 (L 8 KR 311/08) aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das LSG sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Beklagte der Klägerin die Kosten für das angeschaffte Behindertendreirad zur "Vorbeugung gegen eine drohende Behinderung" zu erstatten habe. Diese Variante des § 33 Abs 1 SGB V sei nicht erfüllt, weil es an der erforderlichen zeitlichen Komponente fehle; es sei nicht ersichtlich, dass aus dem vorliegenden Krankheitsbild bei natürlichem Verlauf in absehbarer Zeit mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Dauerzustand in Form einer sonst nicht mehr behebbaren konkreten Funktionseinschränkung erwachsen könne. Nach den für den Senat bindenden Feststellungen des LSG liege jedoch die Tatbestandsvariante "Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung" vor, weil die Klägerin ausweislich des eingeholten Sachverständigengutachtens zur Verbesserung ihrer Mobilität und zur Unterstützung der ärztlich verordneten Krankengymnastik ein sich zyklisch wiederholendes Bewegungstraining benötige, das durch andere Therapiemethoden - etwa einen Hometrainer - nicht oder nur unzureichend geboten werden könne (SG Marburg - S 6 KR 101/07; Hessisches LSG - L 8 KR 311/08).

  • Übergangsregelung infolge des Ablaufs der gesetzlichen Frist am 30. Juni 2010
    Leistungserbringer, die über eine kassenrechtliche Zulassung verfügten, galten bis zum 30. Juni 2010 als präqualifiziert. Damit waren individuelle Eignungsprüfungen vor jedem Vertragsabschluss i. S. v. § 127 Abs. 1, 2 oder 3 SGB V entbehrlich. Um auch nach Ablauf der Übergangsfrist den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten, wurde die Rechtsgrundlage für ein Präqualifizierungsverfahren geschaffen, in dem die Leistungserbringer ihre Eignung generell nachweisen können. Da sich das Präqualifizierungsverfahren noch im Aufbau befindet, hat der GKV-Spitzenverband den Krankenkassen empfohlen, von der Anforderung einzelner Eignungsnachweise gänzlich abzusehen, wenn der Krankenkasse die Leistungserbringer bekannt sind (z. B. aufgrund einer Zulassung nach § 126 SGB V a. F. oder einer Abgabeberechtigung) und sich diese in früheren Geschäftsbeziehungen als zuverlässig und leistungsfähig erwiesen haben.Die komplette Übergangsregelung finden Sie hier.

    Download Übergangsregelungen.pdf (11.9 kB)

  • Bestandsschutz bzgl. der fachlichen Anforderungen
    Die Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V entsprechen gemäß der Gesetzesbegründung zum GKV-WSG weitgehend den ehemaligen Zulassungsvoraussetzungen. Die Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen wurden vom GKV-Spitzenverband übernommen und gelten so lange weiter, bis neue Empfehlungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V in Kraft getreten sind. Die Empfehlungen werden derzeit komplett überarbeitet und in Kürze in der Neufassung bekannt gegeben. Sofern die fachlichen Anforderungen ausgeweitet wurden, hat der GKV-Spitzenverband eine Bestandsschutzregelung in die Empfehlungen aufgenommen, damit sich die Unternehmen auf die neuen Gegebenheiten einstellen können. Die Bestandsschutzregelung finden Sie hier.

    Download Erklärung_zum_Bestandsschutz.pdf (14.6 kB)

  • Anspruch auf eine Zweitversorgung mit Hilfsmitteln für den Kindergartenbesuch
    Das Sozialgericht Würzburg hat der Klage auf eine Zweitversorgung eines Kindes mit einer Rehakarre, einer Sitzschale und einem Zimmeruntergestell für den Kindergartenbesuch stattgegeben. Die Krankenkasse hatte den Antrag auf die begehrte Zweitversorgung mit der Begründung, der Kindergartenbesuch gehöre nicht zu den Grundbedürfnisssen, abgelehnt. Das Urteil ist rechtskräfig.

    Download Urteil_SG_Würzburg_13042010_Zweitversorgung_Kindergartenbesuch.pdf (938.8 kB)

  • Verhaltensempfehlungen bei Durchsuchungen im Ermittlungsverfahren
    Hier können Sie sich die Checkliste mit den wichtigsten Verhaltensempfehlungen bei Durchsuchungen herunterladen.

    Download Checkliste_Verhalten_bei_Durchsuchungen.pdf (46.0 kB)

  • SG Dresden: Erfolgreiche einstweilige Anordnung gegen die GWQ
    Das Sozialgericht Dresden hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 01.06.2010 (Az.: S 15 KR 119/10 ER) festgestellt, dass ein Leistungserbringer einem Vertrag der GWQ nach § 127 Abs. 2 SGB V wirksam beigetreten ist.Die GWQ lehnte den Vertragsbeitritt mit der Begründung ab, der Leistungserbringer verfüge weder über eine Altzulassung gem. § 126 SGB V a.F. noch sei er gem. § 126 Abs. 1a SGB V präqualifiziert und bot eigene Vertragsverhandlungen an. Dem Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gab das Gericht statt und bejahte nach einer summarischen Prüfung sowohl die Eignung des Leistungserbringers als auch die Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen.

    Download SG_Dresden_01062010_S_15_KR_119.10_ER.pdf (1.5 MB)

  • MAKO-Verfahren: Beschluss des LSG NRW vom 14.04.2010 (L 21 KR 69/09 SFB)
    Wie bereits berichtet, lehnt das LSG NRW eine Ausschreibungspflicht für Hilfsmittelverträge ab. Den Beschluss des LSG NRW vom 14.04.2010 (L 21 KR 69/09 SFB) finden Sie hier.

    Download LSG-NRW_14042010_l_21_KR_69.09_SFB.pdf (4.7 MB)

  • BSG erklärt Praxis der Kassen für rechtswidrig (Urteil v. 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R)
    Das Bundessozialgericht hat auf die Klage einer Leistungserbringerin festgestellt, dass die Praxis der Krankenkasse bei der Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen zu den Hilfsmittellieferanten zwischen dem 01.01.2004 und 31.12.2008 rechtswidrig gewesen ist. Dabei hat das BSG mit deutlichen Worten klargestellt, dass Leistungserbringer Anspruch auf diskriminierungsfreie Teilhabe an der Verorgung der Versicherten haben und die Krankenkassen daher jedem Leistungserbringer die Möglichkeit zur Beteiligung an der Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einzuräumen haben.

    Download BSG_10032010_B_3_KR_26_08_R.pdf (42.3 kB)

  • MAKO-Verfahren: Landessozialgericht NRW lehnt Ausschreibungspflicht für Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V ab
    Das Landessozialgericht NRW hat am 14.04.2010 in dem Verfahren der MAKO Handels GmbH gegen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entschieden, dass Rahmenverträge gem. § 127 Abs. 2 SGB V oberhalb der Schwellenwerte nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen. Damit hat es die gegenteilige Entscheidung der 3. Vergabekammer des Bundes aufgehoben und den Nachprüfungsantrag der MAKO Handels GmbH zurückgewiesen. In unserem aktuellen Sondernewsletter haben wir für Sie die Ergebnisse der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem 21. Senat des LSG NRW zusammengefasst.

    Download wissenkompakt_2010-04_Sondernewsletter.pdf (72.9 kB)

  • LSG Niedersachsen-Bremen bestätigt umfassendes Informationsrecht der Leistungserbringer
    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat die Beschwerde der Krankenkasse gegen den Beschluss des SG Osnabrück vom 11.06.2009 (S 3 KR 115/09 ER) zurückgewiesen und bestätigt, dass eine umfassende Informationspflicht der gesetzlichen Krankenkassen über die Inhalte abgeschlossener Verträge nach § 127 Abs. 2 Satz 4 SGB V besteht. Der Informationsanspruch ist nicht auf bestimmte Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses beschränkt. Der Beschluss des LSG Nds.-Bremen ist unanfechtbar.

    Download Beschluss_LSG_Nds.-Bremen.pdf (1.5 MB)

  • Anmeldung Eurocom September 2009
    Download Anmeldung eurocom_09_Sept_09.pdf (185.7 kB)

  • Kooperationen von Ärzten mit Sanitätshäusern, Hilfsmittelherstellern und sonstigen Leistungserbringern - welche Formen der Zusammenarbeit sind zukünftig noch zulässig?
    neue Veranstaltungsreihe ab Mai 2009

    Download Seminarflyer 2009 aktuell.pdf (3.1 MB)

  • Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zu § 128 Abs. 1 SGB V
    In seiner am 31.03.2009 veröffentlichten Stellungnahme gibt der GKV-Spitzenverband Hinweise zur Umsetzung des § 128 Abs. 1 SGB V (Hilfsmittelabgabe über Depots). Dargestellt wird das Depotverbot und die Ausnahmen, wie die Notfallversorgung. Es werden u.a. typische Fälle aufgezeigt, bei denen eine Notfallversorgung vorkommen kann.

    Download Umsetzung_§128_GKV_Spitzenverband.pdf (2.2 MB)

  • Karlsruhe stärkt Recht Behinderter
    Mit einer am 11.03.2009 veröffentlichten Entscheidung gab das Bundesverfassungsgericht einer nahezu vollständig gelähmten Betroffenen im Streit um einen Elektrorollstuhl recht. Insbesondere rügte das Gericht die Sozialgerichte, die der Betroffenen effektiven Rechtsschutz verwehrten.

    Download 1_BvR_0120_09_vom_2009_02_25.pdf (26.1 kB)

  • Aktuelle Fassung Hilfsmittelrichtlinie
    Neufassung vom 16. Oktober 2008, in Kraft getreten am 7. Februar 2009

    Download Hilfsmittelrichtlinie-Neufassung-2008-10-16.pdf (129.8 kB)

  • Vergaberechtsnovelle 2009
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13.02.2009 dem vom Bundestag am 19.12.2008 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt (BR-Drucks. 35/09). Das Gesetz enthält eine Vielzahl vergaberechtlicher Neueregelungen mit teils erheblichen Auswirkungen auf die Ausgestaltung und Umsetzung öffentlicher Beschaffungen. Den vollständigen Text der Vergaberechtsnovelle finden Sie hier.

    Download BR-Drs._35-09_Vergaberecht.pdf (257.3 kB)

  • Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts
    Am 19.12.2008 hat der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Den vollständigen Text mit Begründung finden Sie hier.

    Download Entwurf_Modernisierung_Vergaberecht_2008_08_13.pdf (129.8 kB)

  • Sonderveranstaltung zum GKV-OrgWG am 03.12.2008
    Grundlagen und Auswirkungen des GKV-OrgWG auf den Hilfsmittelmarkt

    Download Sonderveranstaltung_zum_GKV-OrgWG_flyer_2008.pdf (397.5 kB)

  • Leifaden zur Hilfmittelversorgung: Zuhause gut versorgt
    Der BVmed und Hartmann Rechtsanwälte, haben in gemeinsamer Arbeit einen Leitfaden zur Hilfsmittelversorgung und allem was dazu gehört mit dem Titel „Zu Hause gut versorgt“ herausgebracht.

    Die Autoren dieses Leitfadens haben sowohl im Rahmen von Schulungsveranstaltungen für branchentypische Fachbetriebe als auch für betroffene Menschen die Erfahrung gemacht, dass häufig große Bedenken und Unwissenheit im Umgang mit den gesetzlichen Krankenkassen bei der Durchsetzung der verschiedenen Leistungsansprüche bestehen.

    Der Leitfaden soll in diesem Kontext allen Patienten und Patientinnen, aber auch den übrigen Akteuren wie den Leistungserbringern als Ratgeber dienen.

    Der Leitfaden ist keinesfalls als wissenschaftliches oder juristisches Fachbuch zu verstehen. Vielmehr soll er gerade den Nichtjuristen helfen Licht in das Dunkel der komplexen Regelungen zu geben.

    Sie können den Leitfaden „Zu Hause gut versorgt“ gegen eine Schutzgebühr von 9,95 € zzgl. Versand unter info@hartmann-rechtsanwaelte.de oder telefonisch unter 0231-98 604 50 bestellen.

    Download Leifaden_zur_Hilfmittelversorgung_Zuhause_gut_versorgt.pdf (26.7 kB)

  • Aktuelle Fassung der Heilmittel-Richtlinie
    Die aktuelle Heilmittel-Richtlinie, in der Fassung vom 1.12.2003/16.03.2004 in Kraft getreten am 02.04.2005, ersetzt die im Leitfaden "Zu Hause gut versorgt" abgedruckte alte Fassung! In den Heilmittel-Richtlinien sind alle Heilmittel verzeichnet, die die Vertragsärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen können. Die Entscheidung, welche Heilmittel in die Richtlinien aufgenommen werden, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss nach eingehender Prüfung. Heilmittel, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, können grundsätzlich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

    Download Heilmittel-Richtlinie_2005_04_01.pdf (158.9 kB)

  • Heilmittel-Katalog
    Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen (zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinien)

    Download Heilmittel-Katalog_2005_04_02.pdf (399.8 kB)

  • Anlage zur Heilmittel-Richtlinie
    Nicht verordnungsfähige Heilmittel im Sinne der Heilmittel-Richtlinie

    Download Anlage_Heilmittel_2005_04_02.pdf (50.0 kB)

  • Achtung: Neue Anschrift wegen Umbenennung unserer Straße!
    Die Adresse der Kanzlei hat sich infolge der Umbenennung des bisherigen Straßennamens (Heinrichstraße 51) geändert. Wir sind für Sie nunmehr unter folgender Anschrift erreichbar: Am Brambusch 24, 44536 Lünen. Bitte beachten Sie auch den beigefügten Lageplan zur Adressänderung. Telefonisch und per EMail sind wir weiterhin zu den bekannten Kontaktdaten jederzeit für Sie da. Siehe auch unter "Kontakt".

    Download Lageplan zur Adressänderung.pdf (220.3 kB)

  • Das BVA bestätigt die Auftraggebereigenschaft von Krankenkassen
    Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen nach § 130a Abs. 8 SGB V hat das Bundesversicherungsamt klargestellt, dass es sich seiner Auffassung zufolge bei Krankenkassen um öffentliche Auftraggeber handelt, ebenso bei Rabattverträgen um öffentliche Aufträge.

    Download Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes vom 22.08.07.pdf (311.7 kB)

  • Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen
    Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zwischenzeitlich ihren neuen Abgrenzungskatalog veröffentlicht, aus der die Abgrenzung hervorgehen soll, wer Kostenträger bei stationärer Pflege von Hilfsmitteln ist.

    Download himi_verlautbarung_gkv_wsg_anl01_vorwort_270307 (2).pdf (120.5 kB)